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Das
Schulprogramm regelt diejenigen Bereiche an unserer Schule, die
durch Gesetze und Verordnungen nicht formuliert sind und jeder
teilautonom-geleiteten Schule einen gewissen Freiraum lassen.
Der Rahmen und die Gliederung in der vorliegenden Form wurden
vom Kanton festgelegt.
Auf
unserer Website gehen wir nur in gekürzter Form auf relevante
Themenkreise ein. Sie erkennen eine Weiterführung durch einen
Link an dieser Kennzeichnung:
Teil 1. Pädagogisches Konzept
1.1.
Leitbild/Leitsätze
In vier Aussagen halten wir die mit den Lehrpersonen gemeinsam
definierte, grundsätzliche Denk- und Handlungsweise für unsere
Schule fest.

1.2.
Umfassende Blockzeiten
Sind seit dem SJ 1999/2000 in Allschwil eingeführt.
Unterricht in der Primarschule: morgens 08.00 – 12.00 Uhr,
nachmittags 14.00 – 15.45 Uhr (1.–3.Klasse zwei Nachmittage,
4.+5.Klasse drei Nachmittage
Unterricht im Kindergarten: morgens: Einlaufzeit: 08.00 – 08.25
Uhr; Unterricht 08.25 – 11.50 Uhr, nachmittags: 13.55 – 16.00
Uhr mit 5 Minuten
Einlaufzeit.
1.KG-Jahr: 1 Nachmittag
2.KG-Jahr: 2
Nachmittage
1.3.
Mittagstisch
Findet im Quartierzentrum „Dürrenmatten“ an vier Mittagen (Mo,
Di, Do und Fr) statt.
1.4.
Hausordnungen
Variieren in den 4 Schulhäusern leicht. Sie berücksichtigen die
örtlichen Gegebenheiten in den Schulhäusern und sind an gut
einsehbaren Stellen aufgehängt.
1.5.
Absenzenordnung Ist nach kantonalen Richtlinien erstellt und
mit dem Schulrat vereinbart.

1.6.
Disziplinarordnung
Unsere Schule hat ein Disziplinarmodell für den Verlauf von
länger andauernden Konflikten festgelegt. Dieses definiert die
verschiedenen Ebenen und die involvierten Personen, die
berücksichtigt werden müssen, wenn ein Konflikt zwischen
Lehrpersonen und Kindern oder auch zwischen Lehrpersonen und
Erziehungsberechtigten ansteht.
1.7.
Schulsozialarbeit
Der Kanton hat seine Zustimmung für diese Form von Unterstützung
erst auf der Oberstufe etabliert. Die Schulleitung unterstützt
Lehrpersonen an unserer Schule durch den Beizug von externen
Fachpersonen.
1.8.
Lager, Reisen, Exkursionen
Werden vom Kanton durch Eckwerte weitgehend definiert. Die
Gemeinde unterstützt Lager durch Beiträge, die allen Kindern zu
gute kommen.
1.9.
Übrige Schulveranstaltungen
Sind z.B. Projektwochen (alle 2 Jahre), Spiel- und Sporttage,
Sternwanderungen, schulhausinterne Veranstaltungen (Fasnacht,
Adventsmarkt, Adventssingen, etc.)
(Fotoalbum)
1.10.
Gesundheitsförderung
Unsere Schule verpflichtet sich in den drei Bereichen „Bewegter
Unterricht“, „Prophylaxe in der Schule“ und „unterstützende
Massnahmen für Eltern und Lehrpersonen“ tätig zu sein. Es geht
dabei sowohl um besondere Unterrichtsinhalte, als auch um
spezielle Unterrichtsformen sowie durch vom Kanton vorgegebene
ärztliche Kontrollen und Angebote (Zahnputzaktion,
schulärztliche Untersuchungen). Die Aktionen der
Gesundheitsförderung finden zum Teil in den einzelnen Klassen,
aber auch in ganzen Schulhäusern gemeinsam statt.
(Pausenapfelaktion, Sternwanderung, Sporttage etc.)
(Fotoalbum)
1.11.
Schulbibliothek
Ist in jedem Schulhaus vorhanden. Sie wird von einer Lehrperson
betreut. Die Schülerinnen und Schüler besuchen die Bibliothek
entweder selbständig, zu regelmässigen Öffnungszeiten vor oder
nach dem Unterricht oder klassenweise während des Unterrichts.
1.12.
Gleichstellung von Mann und Frau
Dieser wird altersangepasst, für Kinder und Erwachsene sowohl im
Unterricht wie im schulischen Zusammenleben ein wichtiger Platz
eingeräumt.
Teil 2. Organisationskonzept und Aussagen zur speziellen
Förderung
2.1.
Informations- und Kommunikationskonzept
Es definiert, wie die verschiedenen Schulhäuser und Kindergärten
schulintern möglichst schnell und umfassend über notwendige
Inhalte informiert werden. Erziehungsberechtigte und andere
Schulbeteiligte können sich über für sie relevante Bereiche mit
zahlreichen Links dieser Website informieren. z.B. Infos A-Z,
Formulare
(Infos
A-Z)
(Formulare)
2.2.
Konvent, Geschäftsordnung und Reglemente Gesamtschule
Der Gesamtkonvent der Lehrerschaft des Kindergartens und der
Primarschule Allschwil erledigt die ihr aufgetragenen Aufgaben
im Rahmen der von ihr verabschiedeten Geschäftsordnung. Die
Lehrerschaft trifft sich viermal pro Jahr zu ordentlichen und auf
Verlangen zu ausserordentlichen Konventen. Der Konvent nimmt
z.B. das ihm übertragene Anhörungsrecht zu Wahlen der
Schulleitungsmitglieder oder zu anderen Sachgeschäften wahr.
2.3.
Schulhauskonvente, Fachkonferenzen
Jedes Schulhaus führt regelmässig Konvente durch. Es werden
dabei sowohl Themen besprochen, die die gesamte Schule
betreffen, wie auch solche, die das einzelne Schulhaus oder
einzelne Klassen betreffen. Themen werden diskutiert und
Entscheide getroffen. Die Lehrpersonen des Textilen Werkens, der
Kleinklassen und des ISF, der Speziellen Förderung und des
Musikgrundkurses führen regelmässig eigene Fachkonferenzen
durch.
2.4.
Einführungsklassen
In diesen Klassen wird der
Schulstoff der 1.Klasse auf zwei Jahre verteilt. Die Kinder
treten danach in die 2.Regelklasse oder in die 2.Kleinklasse
über. Die zwei Jahre zählen als ein absolviertes Schuljahr. Es
wird also nicht als die Wiederholung eines Schuljahres
gerechnet.
2.5.
Weitere Kleinklassen
Sie werden ab der
2.Primarschulklasse geführt. Die vier Jahrgangsklassen sind auf
verschiedene Schulhäuser verteilt. Mit dem Einverständnis der
Erziehungsberechtigten wird das Kind beim Schulpsychologischen
Dienst zur Abklärung angemeldet. Die Schulleitung entscheidet
ebenfalls in Absprache und im Einverständnis mit den
Erziehungsberechtigten über die Aufnahme des Kindes in der
Kleinklasse. Ein Wechsel bzw. Wiedereintritt in die Regelklasse
wird angestrebt.
2.6. Integrative Schulungsform (ISF)
Diese Form wird von der 3. bis 5.Stufe in einzelnen Regelklassen
angeboten. Kinder mit unterschiedlichen Schwierigkeiten werden
zusätzlich durch einen ausgebildeten Heilpädagogen unterstützt.
Diese Hilfe erfolgt möglichst nahe am Unterricht der
Regelklasse.
2.7.
Integrationsklassen für Fremdsprachige
Kinder aus einem anderen Sprachraum werden für sechs bis zwölf
Monate in dieser Klasse in erster Linie sprachlich so geschult
und vorbereitet, dass sie danach in eine altersgemässe
Regelklasse übertreten können. Sie werden dort in Kleingruppen
aus der gleichen Klassenstufe mit weiteren Zusatzstunden DaZ
(=Deutsch als Zweitsprache) während ein bis zwei Jahren weiter
speziell gefördert.
(Im Schuljahr 2010 / 2011 wird diese Klasse nicht geführt.)
2.8.
Unterstützung für Fremdsprachige
(siehe auch 2.7) Der Unterricht von zwei Wochenstunden erfolgt
hier in Gruppen von zwei bis sechs Kindern und wird von speziell
ausgebildeten Lehrpersonen erteilt.
2.9.
Förderunterricht einzeln
In der Einzeltherapie werden Kinder mit Schwierigkeiten in
Lesen/Rechtschreibung (Legasthenie) oder Rechnen (Dyskalkulie)
während einer Stunde pro Woche durch speziell ausgebildete
Lehrpersonen individuell betreut. Die Abklärung dazu erfolgt
durch den Schulpsychologischen Dienst und wird auf dessen Antrag
durch die Schulleitung bewilligt.
Die
Förderangebote 2.6./2.8./2.9. finden in die Klassenstunden
integriert statt.
2.10.
Fördergruppenunterricht
In der Fördergruppe werden Kinder während der 1. und 2.Klasse in
Gruppen von bis zu vier Kindern eine bis zwei Stunden pro Woche
unterstützt. Mit dieser Massnahme wird versucht, sich
abzeichnende Schwierigkeiten möglichst früh aufzufangen.
2.11.
Integration Behinderter / Integrationsklassen
Für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung
wird im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten eine Integration in
unsere Schule angestrebt. Das Setting wird mit den
Erziehungsberechtigten, dem SPD und den weiteren Fachstellen
besprochen.
Teil 3. Interne Evaluation, Einsatz der Finanzen, Formen der
Mitsprache der Schülerinnen und Schüler sowie Zusammenarbeit mit
den Erziehungsberechtigten
3.1.
Personenbezogene Evaluation
3.2.
Schulbezogene Evaluation
3.3.
Antrag und Einsatz finanzieller Mittel
3.4.
Aussagen zur Mitsprache der Schülerinnen und Schüler
3.5.
Einbezug der Kinder in die interne Evaluation (Feedback)
3.6.
Kontakte mit den Erziehungsberechtigten
3.7.
Einbezug der Erziehungsberechtigten in die interne Evaluation
(Feedback)
Teil 4. Anhang
4.1.
„Gut zu wissen“
(Handreichungen und Formularwesen für die Lehrpersonen)
4.2. „Who
is who“
(Lehrpersonen und Schulnahe Personen in Bild und Funktion)
4.3.
Formularwesen
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